
Die Kanzlei befindet sich im Zentrum der Landeshauptstadt Erfurt.
Nach dem Referendariat habe ich mich Anfang 1992 mit eigener Kanzlei in Erfurt niedergelassen.
Hier war ich zunächst mit einer Vielzahl von Mandaten im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, Einigungsvertrag, Familien-und Erbrecht, Werkvertragsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Gesellschaftsrecht sowie Erwachsenen-und Jugendstrafrechts Strafrecht betraut.Gleichzeitig habe ich Rechtsanwaltsfachangestellte und Referendare ausgebildet.
Als Gründungsmitglied und Vorsitzender des Ersten Thüringer Strafverteidigerverein habe ich mich ehrenamtlich im Bereich Strafverteidigung engagiert und absolviere regelmässig Fortbildungsveranstaltungen.
Seit 1995 bin ich Mitglied und Prüfer des Fachausschuss Strafrecht der Rechtsanwaltskammer Thüringen, zuständig im Bereich der Zulassung zum Fachanwalt.
2014 bis 2019 konnte ich als Abgeordneter des Thüringer Landtags,
hierbei als Europa‑, Wirtschafts- und Rechtspolitischer Sprecher, auch auf dem Feld der Politik einschlägige Erfahrungen sammeln, die mich in die Lage versetzen auch hier beratend zur Seite stehen.
Grundsätzlich ist meine Tätigkeit von Objektivität und nicht von Wunschdenken geprägt.
Im Bereich des Sexualstrafrechts habe ich keine Vorbehalte. Bei der Überprüfung von Glaubhaftigkeitsgutachten beziehe ich auch einen eigenen Sachverständigen ein. Hierbei konnten in einer Vielzahl von Gutachten gravierende Mängel festgestellt werden. Wichtig ist der Hinweis, sich im Falle der notwendigen Verteidigung, den Pflichtverteidiger nicht von Seiten des Gerichts auswählen und beiordnen zu lassen. Hier muss der Betroffene einen strafrechtlich erfahrenen Verteidiger seines Vertrauens benennen, der die Beiordnung beantragt, oder sich als Wahlverteidiger meldet. Wer in diesem Verfahrensstadium inaktiv bleibt, könnte dies später bereuen.
Dies soweit in Kürze, aber sehr wichtig, da hier bereits die Weichen für den Verlauf eines Strafverfahrens gestellt werden.